Allgemeine Geschäftsbedingungen
Markthoheit – Software für Gebietsanalyse und Akquise im PV- und Speichervertrieb
Stand: Oktober 2026
Anbieter
Markthoheit UG (haftungsbeschränkt)
Franz-Joseph-Straße 11 · 80801 München
HRB 312949 · Amtsgericht München
Geschäftsführer: Sascha Groß
info@markthoheit.com
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Markthoheit UG (haftungsbeschränkt), Franz-Joseph-Straße 11, 80801 München, HRB 312949, Amtsgericht München (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Nutzung der SaaS-Plattform „Markthoheit“ (nachfolgend „Plattform“).
(2) Für das Vertragsverhältnis gelten ausschließlich die Bestimmungen des individuellen Angebots (einschließlich etwaiger Anhänge, insbesondere der Leistungsbeschreibung), abweichende Regelungen im Angebot sowie diese AGB. Bei Widerspruch zwischen dem Angebot und diesen AGB gehen die Bestimmungen des Angebots vor. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
(3) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er die Plattform ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters (i) innerhalb der Angebotsfrist in Textform annimmt, (ii) innerhalb der Angebotsfrist die im Angebot genannte einmalige Gebühr in der dort genannten Höhe über den vom Anbieter bereitgestellten Bezahllink zahlt und dabei diese AGB bestätigt, oder (iii) nach Ablauf der Angebotsfrist auf einem dieser Wege annimmt und der Anbieter die Annahme bestätigt oder mit der Einrichtung der Plattform beginnt. Der Anbieter bestätigt den Vertragsschluss in Textform unter Angabe der Angebotsnummer. Bei einer Testphase (§ 5 Abs. 8) kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde die in der Einladung bzw. Zahlungsaufforderung genannte Gebühr zahlt; bei unentgeltlicher Testphase mit der ersten Nutzung des Zugangs.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der im Rahmen von „Software-as-a-Service“ (SaaS) bereitgestellten Plattform durch den Kunden sowie die Bereitstellung von dafür erforderlichem Speicherplatz und Rechenkapazität. Hinsichtlich der Nutzungsgewährung und Speicherplatzzurverfügungstellung gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
(2) Die Plattform dient der automatisierten Identifikation von Gewerbeimmobilien mit vertrieblichem Potenzial sowie der Generierung vertriebsfertiger Kontakte inklusive Ansprechpartner und Outreach-Texten. Die Plattform erstellt darüber hinaus interaktive Analyse-Berichte (insbesondere Solar-Potenzialanalysen und Batteriespeicher-Analysen), die der Kunde an seine Zielunternehmen weitergeben kann. Die Plattform nutzt hierfür unter anderem Verfahren der künstlichen Intelligenz (KI) zur Erzeugung von Texten und zur Datenanalyse.
(3) Der genaue Funktionsumfang der Plattform hängt von der jeweiligen Vertragsphase und dem individuellen Angebot ab und ist in der Leistungsbeschreibung (Anhang A zum Angebot) näher spezifiziert. Gleiches gilt für die Vertragsphasen einschließlich Start- und Folgephasen, die Kontingentregeln je Phase, die Gebühren und die Laufzeiten.
(4) Eine physische Überlassung der Software erfolgt nicht. Eine Anpassung an individuelle Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Anbieter nicht.
(5) Kern der Leistung ist die laufende Informationsbereitstellung und Werkzeuggewährung im Sinne einer Dienstleistung, ohne dass ein werkvertraglicher Erfolg geschuldet wird. Insbesondere schuldet der Anbieter über die Kontingent-Zusage nach § 5 Abs. 6 hinaus keine bestimmte Anzahl oder Qualität von Kontakten (vgl. § 10).
(6) Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform jederzeit weiterzuentwickeln. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
(7) Vorschau-Funktionen (Beta). Der Anbieter kann dem Kunden Zugang zu neuen Funktionen gewähren, die sich noch in der Entwicklung, Erprobung oder Testphase befinden („Vorschau-Funktionen“). Vorschau-Funktionen werden als solche gekennzeichnet und „wie besehen“ bereitgestellt. Sie können Fehler enthalten, jederzeit geändert oder eingestellt werden und unterliegen keiner Verfügbarkeits- oder Funktionsgarantie. Der Anbieter übernimmt für Vorschau-Funktionen keine Gewährleistung über die in § 15 genannten zwingenden Haftungsfälle hinaus. Der Kunde sollte sich nicht auf Vorschau-Funktionen für geschäftskritische Prozesse verlassen.
§ 4 Nutzungsrechte und zusätzliche Accounts
(1) Der Kunde erhält für eine unbegrenzte Anzahl von Nutzeraccounts das einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkte Recht, die Plattform mittels Zugriffs über einen Browser zu nutzen. Eine Gebühr je Nutzer fällt nicht an.
(2) Das Nutzungsrecht umfasst die Nutzung der Plattform durch eigenes Personal sowie durch vom Kunden beauftragte Dienstleister, die ausschließlich in seinem Namen und für seinen Vertrieb tätig werden, die Weitergabe von plattformgenerierten Analyse-Links an Zielunternehmen und Geschäftspartner, den Export von generierten Daten für eigene geschäftliche Zwecke sowie die Nutzung aller in der jeweiligen Vertragsphase enthaltenen Plattformfunktionen. Für beauftragte Dienstleister haftet der Kunde wie für eigenes Personal; eine Nutzung der Zugänge für andere Auftraggeber ist ausgeschlossen.
(3) Für KI-Funktionen, insbesondere die Erzeugung von Anschreiben und E-Mails, gilt je Kunde ein monatliches Nutzungsvolumen, das sich aus dem Angebot ergibt. Es ist so bemessen, dass der reguläre Vertriebsbetrieb es nicht erreicht. Ist es ausgeschöpft, stehen alle übrigen Funktionen der Plattform unverändert zur Verfügung; § 12 Abs. 7 bleibt unberührt.
(4) Reverse Engineering, Dekompilierung und Disassemblierung sind untersagt, soweit nicht zwingend gesetzlich gestattet.
(5) Die vom Kunden erworbenen Kontaktdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden (Ausnahme: Kontaktaufnahme mit den Zielunternehmen im Rahmen der eigenen Vertriebstätigkeit). Beauftragte Dienstleister nach Abs. 2 gelten nicht als Dritte. Ein Weiterverkauf als eigenständiges Produkt bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters.
(6) Soweit der Kunde Marken, Logos oder sonstige Corporate-Identity-Elemente bereitstellt, räumt er dem Anbieter ein einfaches Nutzungsrecht ein, soweit für die Leistungserbringung erforderlich.
§ 5 Vertragsphasen und Kontingent
(1) Vertragsphasen. Der Vertrag gliedert sich in Phasen (§ 3 Abs. 3). Den Wechsel zwischen den Phasen, auch zurück in eine höhere Phase, regelt § 19.
(2) A-Kontakte als Abrechnungseinheit. Die Plattform erzeugt qualifizierte Kontaktdatensätze („A-Kontakte“). Das Kontingent des Kunden wird in A-Kontakten gemessen. Ein A-Kontakt umfasst mindestens Firma, Vorname, Nachname, E-Mail und Telefon eines Ansprechpartners. Das Kontingent wird im Kundenkonto als ein Wert geführt und dort angezeigt. Zuwachs und Verbrauch des Kontingents richten sich nach der jeweiligen Vertragsphase gemäß Anhang A.
(3) Nicht verbrauchtes Kontingent verfällt während der Vertragslaufzeit nicht. In welchen Phasen das Kontingent wächst und in welchen es verbraucht werden kann, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Mit vollständiger Vertragsbeendigung verfällt nicht verbrauchtes Kontingent endgültig; eine Wiederherstellung findet nicht statt (vgl. § 20 Abs. 3).
(4) Bereits exportierte Daten (Kontakte, Texte, Analysen) verbleiben dem Kunden dauerhaft – auch bei Phasenwechsel oder nach Kündigung. Das Nutzungsrecht an den exportierten Daten besteht zeitlich unbegrenzt fort. Die in der Plattform gespeicherten Daten werden nach vollständiger Vertragsbeendigung gemäß § 20 gelöscht. Die datenschutzrechtlichen Pflichten des Kunden für exportierte personenbezogene Daten, insbesondere zur Löschung nach Wegfall des Zwecks und bei Widerspruch der betroffenen Person, bleiben unberührt (vgl. § 16 Abs. 3).
(5) Vom Anbieter gehostete Analyse-Berichte (Solar-Potenzialreports, Batteriereports) bleiben in jeder Phase online verfügbar und können nach vollständiger Vertragsbeendigung gemäß Leistungsbeschreibung online bleiben; Darstellung und Interaktionselemente richten sich nach der jeweiligen Phase.
(6) Kontingent-Zusage. Der Kunde erhält das im Angebot genannte Kontingent an A-Kontakten im Sinne von Abs. 2 einschließlich des dort genannten monatlichen Zuwachses. Das Kontingent wird ausschließlich durch tatsächlich bereitgestellte A-Kontakte und durch Kontakte verbraucht, die der Kunde selbst in der Plattform anlegt (je Kontakt ein A-Kontakt); Kontakte, die die Anforderungen von Abs. 2 nicht erfüllen, werden nicht angerechnet, fehlerhafte A-Kontakte nach § 8 dem Kontingent wieder gutgeschrieben. Für selbst angelegte Kontakte gelten die Anforderungen von Abs. 2 und die Reklamation nach § 8 nicht. Der Kunde wählt die zu bearbeitenden Gebäude frei im gesamten Bundesgebiet; Abruf und Nutzung liegen bei ihm. Schränkt der Kunde seine Auswahl ein, etwa nach Gebäudegröße, Branche oder Gebiet, trägt er das Risiko, dass diese Auswahl nicht genügend A-Kontakte ergibt; sein Kontingent bleibt ihm erhalten (Abs. 3) und kann mit anderer Auswahl abgerufen werden.
(7) Mehrere Kunden im selben Gebiet. Der Anbieter gewährt keine Exklusivität für Gebiete, Gebäude oder Unternehmen. Mehrere Kunden können dieselben Gebiete bearbeiten und dieselben Unternehmen ansprechen.
(8) Testphase. Preis, Dauer, Funktionsumfang und Kontingent einer Testphase ergeben sich aus der Einladung bzw. Zahlungsaufforderung; die Testphase kann auch unentgeltlich gewährt werden. Soweit ein Betrag gezahlt wurde, kann der Kunde innerhalb der Testphase dessen vollständige Erstattung verlangen; der Zugang endet dann. Bucht der Kunde im Anschluss die in der Leistungsbeschreibung als Folgephase der Testphase bestimmte Phase, wird ein gezahlter Betrag vollständig auf deren einmalige Gebühr angerechnet. Nach Ablauf der Testphase ohne Buchung bleiben Zugang und Analyse-Berichte für 90 Tage bestehen, damit der Kunde noch buchen kann; die übrigen Funktionen sind gesperrt, eine Erstattung ist ausgeschlossen. Danach endet der Vertrag; § 20 gilt entsprechend.
§ 6 Drittanbieter-Dienste und KI-Dienste
(1) Die Plattform nutzt Drittanbieter-APIs und KI-Dienste zur Datenerhebung, -analyse und Texterstellung. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass hierzu Daten an Drittanbieter übermittelt werden.
(2) Die Kosten für die Nutzung der Drittanbieter-Dienste sind in der Lizenzgebühr enthalten, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt. Bei wesentlichen Preissteigerungen der Drittanbieter kann der Anbieter eine Preisanpassung gemäß § 9 vornehmen.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit, Datenqualität oder Funktionsfähigkeit der eingebundenen Drittanbieter-Dienste.
§ 7 Preise, Zahlungsmodell und Folge-Abbuchung
(1) Die Gebührenbestandteile (insbesondere einmalige Gebühren und laufende Gebühren je Phase) ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Einmalige Gebühren sind mit Vertragsschluss fällig; die damit vergütete Phase beginnt mit Zahlungseingang. Wird im Angebot ein Zahlungsziel vereinbart, beginnt sie bereits mit Vertragsschluss; bis zum Zahlungseingang steht dann das im Angebot genannte Startkontingent zur Verfügung, das übrige Kontingent wird mit Zahlungseingang freigegeben. Laufende Gebühren werden monatlich im Voraus abgerechnet. Im Angebot kann eine vierteljährliche oder jährliche Vorauszahlung vereinbart werden; eine dafür gewährte Vergünstigung gilt abweichend von Abs. 7 auch für Verlängerungen um denselben Zeitraum. Bei Vorauszahlung wächst das Kontingent weiterhin monatlich.
(4) Zahlungsabwicklung und Folge-Abbuchung. Einmalige Gebühren werden per Überweisung auf das Konto des Anbieters oder per Karte über den Zahlungsdienstleister Stripe gezahlt. Laufende Gebühren werden über Stripe vorrangig per SEPA-Lastschrift eingezogen; andere Zahlungswege nur nach Vereinbarung. Spätestens mit Beginn der ersten Phase mit laufender Gebühr erteilt der Kunde hierfür über Stripe ein SEPA-Lastschriftmandat für die wiederkehrende Einziehung der vereinbarten Gebühren. Mit Beginn einer Phase mit laufender Gebühr beginnt die wiederkehrende Abbuchung automatisch, sofern der Kunde nicht zuvor eine Kündigung oder einen Phasenwechsel erklärt hat. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) versendet Stripe per E-Mail; die Frist dafür wird auf zwei Kalendertage verkürzt. Zu jeder Abbuchung erhält der Kunde eine Rechnung in Textform. Ergänzend gelten die Nutzungsbedingungen von Stripe.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregeln. Bei Verzug von mehr als 14 Tagen kann der Anbieter den Plattformzugang deaktivieren oder den Vertrag in die in der Leistungsbeschreibung dafür bestimmte Phase versetzen. Die Deaktivierung entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
(6) Einmalige Gebühren sind nicht erstattungsfähig. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde das Kontingent nicht oder nicht vollständig abruft oder die Nutzung vorzeitig einstellt. Ausgenommen ist die Erstattung in einer Testphase nach § 5 Abs. 8. Gesetzliche Rechte des Kunden bei vom Anbieter zu vertretender Nichterfüllung, insbesondere wenn das zugesagte Kontingent nicht bereitgestellt werden kann, bleiben unberührt; kündigt der Kunde aus einem vom Anbieter zu vertretenden wichtigen Grund, wird die einmalige Gebühr anteilig erstattet.
(7) Im Angebot gewährte Rabatte und Vergünstigungen (insbesondere Neukunden-Rabatte) gelten ausschließlich für den im Angebot genannten Leistungszeitraum. Bei automatischer Vertragsverlängerung oder Phasenwechsel gelten die regulären Preise, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 8 Kontakt-Qualität und Reklamation
(1) Der Anbieter recherchiert zu jedem Gebäude die dort ansässige Firma und als Ansprechpartner vorrangig deren Geschäftsführung bzw. höchste vertretungsberechtigte Person (z. B. Inhaber, Vorstand), ersatzweise eine andere leitende Person. Eine bestimmte Funktion, Zuständigkeit oder Gesprächsbereitschaft des Ansprechpartners schuldet er nicht.
(2) Ein A-Kontakt ist fehlerhaft, wenn die Firma nicht im angegebenen Gebäude ansässig ist oder nicht existiert, der Ansprechpartner der angegebenen Firma nicht (mehr) angehört, die E-Mail-Adresse dauerhaft unzustellbar ist oder die Telefonnummer nicht vergeben ist oder nicht zur Firma gehört. Kein Fehler ist insbesondere, dass der Ansprechpartner für das Anliegen nicht zuständig ist, kein Interesse hat oder nicht erreicht wird.
(3) Der Kunde kann einen fehlerhaften A-Kontakt innerhalb von 30 Tagen nach Bereitstellung über die Meldefunktion der Plattform oder in Textform unter Angabe des Fehlers reklamieren.
(4) Bei berechtigter Reklamation wird der A-Kontakt dem Kontingent wieder gutgeschrieben. Der Anbieter kann den Datensatz zusätzlich berichtigen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 9 Preisanpassungen
(1) Der Anbieter kann die laufenden Gebühren mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende ändern, soweit sich seine Kosten für die Erbringung der Leistung, insbesondere für Drittanbieter-Dienste, Hosting und Personal, nach Vertragsschluss erhöht haben; die Erhöhung darf den Kostenanstieg nicht übersteigen. Die Änderung und ihren Grund teilt der Anbieter dem Kunden in Textform mit.
(2) Der Kunde kann den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen; auf dieses Recht weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Kündigt der Kunde nicht, gelten die neuen Preise ab Inkrafttreten.
(3) Für einen bereits bezahlten Vorauszahlungszeitraum gilt der bisherige Preis.
(4) Einmalige Gebühren sind von Preisanpassungen ausgenommen.
§ 10 Keine Erfolgsgarantie; Eigenverantwortung
(1) Die Plattform ist ein Werkzeug zur Unterstützung der Vertriebsarbeit. Der Anbieter garantiert über die Kontingent-Zusage nach § 5 Abs. 6 hinaus weder eine bestimmte Anzahl oder Qualität von Kontakten noch bestimmte Abschlussquoten, Umsatzsteigerungen oder sonstige geschäftliche Erfolge. Jegliche Entscheidungen des Kunden auf Basis der Plattform-Ergebnisse erfolgen auf eigene Verantwortung.
(2) Der Erfolg liegt vollständig in der Verantwortung des Kunden. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung – weder treuhänderisch noch anderweitig – für den geschäftlichen Erfolg des Kunden.
(3) Der Anbieter erhebt und veröffentlicht keine typischen oder durchschnittlichen Ergebnisse. Etwaige Beispielergebnisse sind individuelle Ergebnisse und kein Indikator für zukünftige Ergebnisse.
(4) Generierte Kontakte, Analysewerte und Outreach-Texte sind als Arbeitshilfe zu verstehen. Der Kunde prüft sie vor jeder geschäftlichen Nutzung eigenständig.
§ 11 Keine fachliche Beratung
(1) Die Plattform stellt keine rechtliche, steuerliche, energiewirtschaftliche oder sonstige fachliche Beratung dar. Analysewerte (insbesondere PV-Potenzial, Batteriespeicher-Dimensionierung) sind keine Energieberatung und keine Investitionsempfehlung. Outreach-Texte sind keine Rechtsberatung.
(2) Der Kunde holt eigenständig qualifizierten Rat ein.
(3) Kein Beratungs- oder Treuhandverhältnis wird begründet.
§ 12 KI-generierte Inhalte
(1) Die Plattform erzeugt unter Einsatz künstlicher Intelligenz automatisiert Textinhalte und Datenanalysen. KI-generierte Inhalte können unvollständig sein, sachliche Fehler enthalten oder veraltete Informationen wiedergeben.
(2) Sämtliche erzeugten Inhalte dienen als Entwurfsgrundlage und sind vor jeder Verwendung zu prüfen.
(3) An den erzeugten Inhalten räumt der Anbieter dem Kunden ein zeitlich unbegrenztes, nicht-exklusives Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke ein. KI-generierte Inhalte sind möglicherweise nicht einzigartig und nicht urheberrechtsfähig.
(4) Der Anbieter nutzt Inhalte des Kunden, insbesondere Notizen, selbst angelegte Kontakte, hochgeladene Dateien und vom Kunden bearbeitete Texte, nicht zum Training von KI-Modellen und gibt sie hierfür nicht an Dritte weiter. Zulässig ist die Auswertung anonymisierter, über mehrere Kunden zusammengefasster Nutzungs- und Ergebnisdaten (etwa welche Gebäudearten oder Ansprachen zu Terminen führen), um die Plattform zu verbessern; Rückschlüsse auf den Kunden, seine Kunden oder einzelne Personen sind dabei ausgeschlossen.
(5) Verbotene Nutzung: keine Erzeugung rechtswidriger Inhalte, kein Spam ohne Einhaltung von UWG/DSGVO, kein Aufbau eigener KI-Modelle auf Basis der Outputs, kein Weiterverkauf als eigenständiges Produkt.
(6) Keine Eingabe besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) oder Geschäftsgeheimnisse Dritter über das für die Kontaktgenerierung notwendige Maß hinaus.
(7) Angemessene Nutzungsgrenzen. Der Anbieter kann bei missbräuchlicher oder unverhältnismäßiger Nutzung von KI-Funktionen (insbesondere automatisierte Massenabfragen oder systematische Ausschöpfung der Generierungskapazität) angemessene Nutzungsgrenzen setzen und den Kunden hierüber informieren. Der Anbieter wird vor dem Setzen von Nutzungsgrenzen den Kunden kontaktieren und eine einvernehmliche Lösung anstreben.
§ 13 Systemverfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter stellt die Plattform mit einer monatlichen durchschnittlichen Verfügbarkeit von 98 % während der regulären Betriebszeiten (Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr MEZ) bereit. Ausgenommen sind geplante Wartungszeiten, Feiertage und Wochenenden, Ausfälle außerhalb der Betriebszeiten, Ausfälle aufgrund höherer Gewalt sowie Ausfälle im Verantwortungsbereich des Kunden oder Dritter.
(2) Gutschrift bei Unterschreitung. Wird die unter Abs. 1 zugesagte Verfügbarkeit in einem Kalendermonat unterschritten, erhält der Kunde eine Gutschrift in Form von zusätzlichen A-Kontakten gemäß folgender Staffel: 95,0 %–97,99 %: 10 % des monatlichen Kontingents; 90,0 %–94,99 %: 25 %; unter 90,0 %: 50 %. Der Kunde meldet den Ausfall unverzüglich in Textform und die Gutschrift innerhalb von 14 Tagen nach Monatsende anfordern. Gutschriften werden als zusätzliche A-Kontakte im Folgemonat angerechnet. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Die Gutschrift ist ein Mindestausgleich; sie wird auf weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Minderung und Schadensersatz nach § 15, angerechnet.
(3) Wartungsarbeiten werden grundsätzlich außerhalb der Betriebszeiten durchgeführt und mindestens 24 Stunden vorher angekündigt. Sicherheitsupdates können jederzeit durchgeführt werden.
(4) Kurzzeitige Unterbrechungen aufgrund von Wartung, Updates oder Drittanbieter-Ausfällen stellen keinen Mangel dar.
§ 14 Datensicherung und Datenhoheit
(1) Der Kunde bleibt Inhaber der auf den Servern des Anbieters abgelegten Daten und kann diese jederzeit über die Export-Funktionen herausverlangen.
(2) Der Anbieter ergreift geeignete Schutzmaßnahmen (regelmäßige Backups, verschlüsselte Übertragung). Für zusätzliche eigene Sicherung ist der Kunde verantwortlich.
(3) Daten werden innerhalb der EU gehostet. Eine Verlagerung außerhalb der EU bedarf der vorherigen Zustimmung, sofern nicht die Übermittlung an Drittanbieter gemäß § 6 betroffen ist.
§ 15 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Anbieter gewährleistet die Funktionsfähigkeit der Plattform. Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Anfangsmängel ist ausgeschlossen.
(2) Der Anbieter übernimmt keine Garantie für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität ermittelter Daten oder KI-generierter Inhalte. Die Rechte des Kunden nach § 8 bleiben unberührt.
(3) Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und bei schriftlichen Garantien.
(4) Bei leichter Fahrlässigkeit: Haftung nur bei Kardinalpflichtverletzung, begrenzt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden, maximal die in den letzten 12 Monaten gezahlten Gebühren. Keine Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn. Bei Datenverlust haftet der Anbieter nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(5) Abs. 4 gilt auch zugunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen des Anbieters.
§ 16 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragsdurchführung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
(2) Die Verarbeitung gliedert sich in zwei Teile. Die Recherche von Unternehmens- und Ansprechpartnerdaten aus öffentlich zugänglichen Quellen nimmt der Anbieter in eigener Verantwortung vor; er informiert die betroffenen Personen nach Art. 14 DSGVO in den Datenschutzhinweisen unter potentialreport.com/datenschutz. Soweit der Kunde eigene personenbezogene Daten in die Plattform eingibt, hochlädt oder ändert – insbesondere selbst angelegte Kontakte, Gesprächsnotizen sowie Verbrauchs- und Abrechnungsdaten seiner eigenen Kunden –, ist er dafür Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter. Hierfür schließen die Parteien die dem Angebot als Anhang B beigefügte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(3) Der Kunde verantwortet die datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit seiner Kontaktaufnahme mit den ihm bereitgestellten Ansprechpartnern. Er belehrt alle Mitarbeiter mit Plattformzugang entsprechend und trägt dafür Sorge, dass in Freitextfeldern keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO eingetragen werden.
(4) Der Kunde verantwortet die Weitergabe von Analyse-Links an Dritte und die damit verbundene Zugänglichmachung der enthaltenen Daten.
§ 17 Freistellung
(1) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung der Plattform oder der generierten Daten entstehen, insbesondere aus: DSGVO/BDSG-Verstößen, UWG-Verstößen (unzulässige Werbung), ungeprüfter Weiterverwendung fehlerhafter KI-Inhalte, unzulässiger Weitergabe von Kontaktdaten, Eingabe sensibler oder rechtswidriger Daten. Ausgenommen sind Ansprüche, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, insbesondere bei der Recherche nach § 16 Abs. 2.
(2) Die Freistellung umfasst angemessene Rechtsverteidigungskosten. Unverzügliche Information bei geltend gemachten Ansprüchen.
§ 18 Suspendierung
(1) Der Anbieter kann den Zugang des Kunden vorübergehend sperren, wenn der hinreichende Verdacht eines wesentlichen Verstoßes gegen diese AGB besteht oder die Funktionsfähigkeit der Plattform gefährdet ist. Die Sperre beschränkt sich auf das erforderliche Maß.
(2) Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über die Sperre und ihren Grund und gibt ihm Gelegenheit, innerhalb von 14 Tagen Stellung zu nehmen. Hat der Kunde den Grund der Sperre zu vertreten, bleibt seine Zahlungspflicht bestehen.
§ 19 Vertragslaufzeit, Phasenwechsel und Kündigung
(1) Vertragslaufzeit, Startphase und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
(2) Nach Ablauf einer festen initialen Laufzeit verlängert sich der Vertrag in der jeweiligen Phase automatisch um jeweils einen Monat, bei vereinbarter Vorauszahlung um den bezahlten Zeitraum, sofern der Kunde nicht bis zum Ende des laufenden Zeitraums kündigt oder die Phase wechselt (Abs. 3).
(3) Phasenwechsel. Der Kontoinhaber wechselt die Phase in den Einstellungen der Plattform; eine Erklärung in Textform genügt ebenfalls. Ein Wechsel in eine höhere Phase wird sofort wirksam; die Monatsgebühr der neuen Phase wird sofort fällig, ein neuer Abrechnungszeitraum beginnt und das Kontingent wird sofort aufgestockt. Der noch nicht genutzte Teil der Gebühr der bisherigen Phase wird angerechnet; das gilt nicht für Gebühren, mit denen ein monatlicher Kontingentzuwachs vergütet wird, weil dieser zu Beginn des Abrechnungszeitraums vollständig gutgeschrieben wird. Ein Wechsel in eine niedrigere Phase oder die Kündigung wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums, bei vereinbarter Vorauszahlung zum Ende des bezahlten Zeitraums, wirksam und kann bis dahin zurückgezogen werden; bereits gezahlte Gebühren werden nicht anteilig erstattet. Nach Ablauf einer befristeten Phase wechselt der Vertrag in die in der Leistungsbeschreibung bestimmte Folgephase, sofern der Kunde nicht zuvor eine andere Phase gewählt hat; den Wechsel kann er auch vorziehen.
(4) Was beim Phasenwechsel bleibt. Bei jedem Phasenwechsel bleiben das Kontingent (§ 5 Abs. 3), die Plattformdaten, die exportierten Daten (§ 5 Abs. 4) und die Analyse-Berichte (§ 5 Abs. 5) erhalten. Funktionsumfang sowie Zuwachs und Verbrauch des Kontingents richten sich nach der neuen Phase. Im Angebot gewährte Rabatte gelten nach § 7 Abs. 7 nicht über einen Phasenwechsel hinaus, soweit nicht anders vereinbart.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigung bedarf der Textform; die Kündigung in den Einstellungen der Plattform genügt. Eine Kündigung beendet den Vertrag vollständig; ein Wechsel in eine niedrigere Phase ist keine Kündigung.
§ 20 Datenherausgabe und -löschung nach Vertragsende
(1) Nach vollständiger Vertragsbeendigung stellt der Anbieter dem Kunden auf Anforderung innerhalb von 30 Tagen einen Export seiner Daten bereit.
(2) Der Anbieter löscht die Daten des Kunden frühestens 90 Tage nach vollständiger Vertragsbeendigung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Er informiert den Kunden 30 Tage vor der Löschung in Textform.
(3) Nach vollständiger Vertragsbeendigung werden weder Daten noch Kontingent wiederhergestellt. Schließt der Kunde erneut einen Vertrag, beginnt dieser mit der in der Leistungsbeschreibung bestimmten Startphase.
§ 21 Höhere Gewalt
(1) Der Anbieter haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Pflichten, soweit sie auf höherer Gewalt beruht, insbesondere auf Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Cyberangriffen, Ausfällen von Drittanbietern oder Datenquellen, Streik oder Störungen der Telekommunikation.
(2) Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über eine solche Störung. Dauert sie länger als drei Monate, kann der Kunde den Vertrag außerordentlich kündigen; bereits gezahlte laufende Gebühren für den Zeitraum der Störung werden anteilig erstattet.
§ 22 Webinare und Schulungen
(1) Der Anbieter bietet abhängig von der Vertragsphase Webinare und Online-Schulungen an. Diese dienen ausschließlich der allgemeinen Information.
(2) Keine individuelle Beratung, keine Ergebnisgarantie. Aufzeichnung oder Weitergabe nur mit Zustimmung des Anbieters.
(3) Der Anbieter führt wöchentlich einen Gruppen-Call für seine Kunden durch („Klartext-Call“). Er kann ihn durch eine andere fachkundige Person durchführen lassen. Während der Schulferien in Baden-Württemberg sowie bei Verhinderung des Anbieters besteht kein Anspruch auf Durchführung.
§ 23 Referenzen
(1) Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz, etwa mit Firmenname, Branche, Logo oder einer Fallstudie. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(2) Für die Dauer der Zustimmung räumt der Kunde dem Anbieter das einfache Recht ein, Firmenname und Logo zu diesem Zweck zu nutzen; die Inhalte stimmt der Anbieter vorher mit dem Kunden ab.
§ 24 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht gilt bis zwei Jahre nach Vertragsende fort.
§ 25 Elektronische Kommunikation
(1) Vertragliche Mitteilungen können per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte Adresse erfolgen. Eine E-Mail gilt als zugegangen, sobald sie unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann.
(2) Der Kunde hält eine gültige E-Mail-Adresse vor und teilt Änderungen unverzüglich mit.
§ 26 Abtretung
(1) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen.
(2) Der Anbieter kann den Vertrag im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung auf ein verbundenes oder nachfolgendes Unternehmen übertragen. Er teilt dies dem Kunden rechtzeitig vorher mit; der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
§ 27 Exportkontrolle
Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass ihr keine Hindernisse aufgrund von Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, Embargos oder Sanktionen entgegenstehen.
§ 28 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen ändern, soweit die Änderung weder Hauptleistungen noch Preise noch die Laufzeit betrifft und wegen einer Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung oder technischer Gegebenheiten erforderlich ist. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 20 Tagen in Textform, gilt die Änderung als angenommen; auf Frist und Rechtsfolge weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Andere Änderungen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden wirksam.
(2) Preisänderungen richten sich ausschließlich nach § 9.
§ 29 Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht: Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen.
Gerichtsstand: München, soweit gesetzlich zulässig.
Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Dies gilt nicht für Gegenansprüche wegen Mängeln oder teilweiser Nichterfüllung aus demselben Vertragsverhältnis.
Verkürzte Verjährung: Ein Jahr ab gesetzlichem Beginn, soweit zulässig. Ausgenommen: Leben/Körper/Gesundheit, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Produkthaftung, arglistig verschwiegene Mängel.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).
Vollständigkeit: Diese AGB und das individuelle Angebot bilden die gesamte Vereinbarung.
Textform: Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Fortgeltung: Die §§ 5 Abs. 4, 10, 11, 12, 15, 17, 20, 23, 24, 26 gelten über die Vertragsbeendigung hinaus fort.